Kontrolladressen sind eindeutig veränderte Adressen, die postalisch zustellbar sind und über ihre besonderen Merkmale bestimmten Aktionen oder Beständen sicher zugeordnet werden können. Jede Kontrolladresse ist einmalig und wird nur ein einziges Mal genutzt.
Der Unterhalt eines Kontrolladressen-Netzwerkes verlangt folgende Voraussetzungen:
  • Bundesweites, agierendes Netz vertraglich gebundener Personen mit hoher Zuverlässigkeit
  • Kontinuität und genaue Protokollierung aller Aktionen
  • Mailing-Archivierung und Speicherung aller Vorgänge
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